3, 5 to. Mehrzweckanhänger für den Transport von PKW, Baumschinen etc.
Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500 Kg
Nutzlast: 2.918 Kg
100 Km/h zugelassen
Abmessungen Plattform:
LxBxH: 4040x2040x150 mm
Aufbau u. Zubehör:
Tandem V-Achse
Auffahrrampen
Seilwinde
Anfahrschutz-Stange
Top-Zurr Gurthaken
4 Stück. Radspanngurte
Lichtanschluss: 12 Volt, 13-Polig
Specify the starting date and return date.
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Mon
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von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Tue
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von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Wed
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von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Thu
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von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Fri
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von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Sat
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von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
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Sun
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Geschlossen
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1. Die Anhängermiete wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet, welche Gegenstand des Mietvertrages ist.
2. Die Berechnung erfolgt entweder auf Tages-, oder Stundenbasis.
3. Stornierungen einer bestätigten Mietanfrage müssen spätestens bis 24 Stunden vor Mietbeginn dem Vermieter bekannt gegeben werden.
Ist dies nicht der Fall, wird ein Pauschalpreis abgerechnet, es sei denn der Anhänger konnte anderweitig vermietet werden.
4. Verboten sind dem Mieter bzw. der auch zum führen des Fahrzeuges berechtigten Person:
- umseitig näher bezeichneten Anhänger weiter zu vermieten oder zu verleihen,
- die ungesetzliche Beförderung von verbotenen Gütern, insbesondere Zollgüter
- die Beförderung von Personen
- die Beförderung von Gütern gegen Entgelt
- das Fahren bei relativer Fahrtüchtigkeit
- Fahrten ins Ausland ohne vorher die Genehmigung des Vermieters einzuholen
Bei Verstößen Rücktrittsrecht des Vermieters und volle Haftung des Mieters.
5. Pflege, Inspektionen und sonstige, wiederkehrende Regelarbeiten führt die Firma A&G kostenlos für Sie aus. Reparaturen während der Mietdauer kann der Mieter bis zu € 15,00 ausführen lassen. Reparaturen darüber hinaus bedürfen einer Erlaubnis des Vermieters, evtl. telefonisch, ebenso wie das Abschleppen des Anhängers.
Reparaturkosten gehen zu Lasten des Vermieters, falls eventuelle Schäden nicht auf eine unsachgemäße Behandlung des Anhängers zurückzuführen sind.
6. Der Verlust von Zubehörteilen, Papieren und persönlichen Gegenständen geht zu Lasten des Mieters.
7. Ausschließlich der Mieter oder die im Vertrag zusätzlich aufgeführte Person sind zur Führung des Fahrzeuges berechtigt.
8. Der Mieter verpflichtet sich, die jeweils geltende Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
9. Schadensersatzansprüche seitens des Mieters wegen unterlassener oder nicht rechtzeitiger Zustellung sowie Ausfall des Anhängers sind nicht ausgeschlossen.
10. Bei Unfällen ist der Mieter dazu verpflichtet, sofort die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.. Weiterhin wird der Mieter dazu angehalten, alle Adressen, Kennzeichen und sonstige Angaben, die zu Klärung der Sachlage erforderlich sind, festzustellen.
Der Anhänger ist nur dann am Unfallort zurückzulassen, wenn eine ausreichende Bewachung und Sicherstellung garantiert ist.
Brand-. Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter der Firma Gottschalk und bei einem Schadenbetrag von über € 50,00 auch der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
11. Versicherungsschutz ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
12. Bei nicht erforderlicher Sicherung des Anhängers wird der Mieter in der Höhe des entstandenen Schaden Haftbar gemacht. Gepäck und Ladegut des Mieters sind nicht versichert.
13. Vollhaftung des Mieters trotz Vereinbahrung einer Haftungsgrenze oder Volldeckung bei:
a) grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung des Unfalls oder vorsätzlicher Beschädigung sowie relativer Fahruntüchtigkeit.
b) Zuwiderhandlung gegen eines unter Ziffer 4, 7 , 8 enthaltenen Verbotes.
c) Beschädigung an Anhänger-Aufbauten (Plane, Spriegel, Kasten. Koffer etc.).
d) Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 – Durchfahrtshöhe – gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6. StVO verursacht werden.
14. Begrenzung der Haftung. Der Mieter haftet für alle entstandenen Schäden am Anhänger nur begrenzt (Ausnahme siehe Ziffer 13). Die Höhe der Haftung geht, ohne Nachweis des Verschuldens durch den Vermieter, aus der jeweils gültigen Preisliste hervor.
15. Für alle durch das Ladegut entstandenen Schäden (z. B. schlechtes Verstauen, ungenügender Verschluss) sowie für Schäden an Aufbauten von Anhängern, haftet der Mieter ohne Begrenzung und ohne Nachweis des Verschuldens.
16. Nebenabreden, Ergänzungen und Anordnungen des Mietvertrages haben nur schriftlich Gültigkeit.
17. Rückgabe. Fahrzeuge können nur innerhalb der Geschäftszeiten zurückgegeben werden. Die Firma Gottschalk ist nicht zu Wahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Anhänger zurücklässt.
18. Speicherung und Weitergabe der Personaldaten. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die Firma Gottschalk seine persönlichen Daten speichert. Die Firma Gottschalk darf diese über den zentralen Warnring an Dritte, die berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn:
a) die bei der Anmietung gemachten Angaben im Wesentlichen unrichtig sind
b) das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der vertraglich festgelegten oder ggf. verlängerten Frist zurückgegeben wird.
c) Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen.
19. Erfüllungsort Datteln – Gerichtsstand Recklinghausen
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