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Ford Fiesta, Renault Modus vgl.

Kleinwagen more text

location:
Hüven DE-49751
vehicle class: economy
price (in EUR )
 
1 day: 61.40
1 week: 310.00
4 weeks: 679.73
Ford Fiesta, Renault Modus vgl.
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Mon 8h- 19:30h
Tue 8h- 19:30h
Wed 8h- 19:30h
Thu 8h- 19:30h
Fri 8h- 19:30h
Sat 8h- 19:30h
Sun geschlossen
1. Mietzeit
a) Die Miete beginnt und endet im Betrieb des Vermieters, bzw. an anderen, vom Vermieter festgelegten Stationen, Orten oder Adressen. Jeder angefangene Kalendertag wird als voller Tag gerechnet.

b) Vor der Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Anderenfalls ist der Vermieter berechtigt, sich den Besitz an dem Mietwagen auf Kosten des Mieters zu verschaffen.

c) Nach Beendigung des Mietvertrages ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen. Dies gilt auch bei längerfristigen Mieten für den Fall, wenn der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen länger als 2 Wochen im Rückstand ist oder abzusehen ist, dass er den Verpflichtungen des Mietvertrages nicht mehr nachkommen kann.

2. Benutzung des Fahrzeuges
a) Zum Fahren des Mietwagens sind nur die im Mietvertrag genannten Fahrer berechtigt, bei Firmenanmietungen festangestellte Berufsfahrer. Für ein etwaiges Verschulden des Fahrers haftet der Mieter im gleichen Umfang wie für eigenes Verschulden.

b) Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz des Mietwagens zu beachten. Bei LKW-Anmietungen sind die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) zu beachten.

c) Dem Mieter ist nicht gestattet; aa) Die aktive Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen; bb) Fahrten ins Ausland, es sei denn, der Vermieter hat schriftlich zugestimmt; cc) die Mitnahme von Waren, Wertpapieren oder Geld, ohne gültige Begleitpapiere.

d) Öl-, Wasserstand und Reifendruck sind vom Mieter bei jedem Tanken zu kontrollieren. Vor Rückgabe des Fahrzeugs ist der Wagen vollzutanken.

e) Bei evtl. Reparaturen ist die nächste Spezialwerkstatt aufzusuchen. Bei Reparaturen muss das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden.

f) Der Tachometer ist plombiert. Bei Ausfall des Tachos ist sofort der Vermieter zu verständigen. Anderenfalls und bei Verletzung der Plombe Berechnung von 600 km pro Tag.

g) Bei jedem Unfall ist die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Der Vermieter ist sofort zu verständigen. Beweismittel (Zeugen, Spuren…) sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten sind zu notieren. Dem Mieter ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben (Gefährdung des Versicherungsschutzes)
3. Rückgabe des Fahrzeuges
Die Rückgabe des Fahrzeuges ist nur während der normalen Geschäftszeit möglich.
4. Versicherungsschutz
Haftpflicht unbegrenzt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Teilkasko (Brand, Diebstahl, Glasbruch- und Haarwildschäden laut AKB).
5. Haftung des Mieters bei Unfallschäden
a) Der Mieter ist bei selbstverschuldeten Unfällen für den Schaden am Mietfahrzeug bis zu € 1500,- haftbar.

b) Bei vereinbartem Ausschluss der Selbstbeteiligung keine Haftung des Mieters für den Fahrzeugschaden, Wertminderung und Mietausfall.

c) Der Mieter haftet jedoch immer für Schäden an LKW-Planen und –Aufbauten und für alle entstandenen Schäden bei Unfallverursachung durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Trunkenheit, Unfallflucht und bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des Mietvertrages.

6. Haftungsfreiheit des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Benutzung oder einem Ausfall des Fahrzeuges ergeben oder die infolge Unfalls, verspäteter Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Mietwagens entstehen.

7. Zahlungsbedingungen
a) Der Mietpreis schließt KFZ-Steuern, Versicherung und Öl ein.

b) Sämtliche Mieter, Fahrer und selbstschuldnerischen Bürgen des Mietvertrages haften gemeinschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.

c) Der Berechnung der km werden allein die km-Zahlen des Tachometers zugrunde gelegt. Wurde dieser defekt, so steht dem Vermieter das Recht zu, die gefahrenen km zu schätzen. Der Mieter erkennt dieses Recht des Vermieters unwiderruflich an.

d) Die Mietwagenkosten sind sofort fällig. Tritt Zahlungsverzug ein, so wird für jede Mahnung eine Mahngebühr zuzüglich Verzugszinsen von 1 % pro Monat + MwSt. berechnet.

e) Bei Verlust der Fahrzeugpapiere werden € 50,- Wiederbeschaffungskosten berechnet.

8. Nebenabreden oder Ergänzungen
a) Nebenabreden oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

b) Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

c) Unbeachtet dieser Mietbedingungen haben die Mietbedingungen des Fahrzeughalters vorrangige Gültigkeit.
9. Die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit
Einer oder mehrer der zum Vertragsinhalt gewordenen vorstehenden Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Text der deutschen Sprache maßgebend. Es gilt deutsches Recht.

10. Erfüllungsort
Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.

11. Gerichtsstandvereinbarung
Als Gerichtsstand gilt für beide Teile und für alle Ansprüche aus und in Zusammenhand mit diesem Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich inländischen Rechtes verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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rental supplier since: 21.05.2007
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