Top Ausstattung 2 - 4 Personen zum Schlafen
Autoklima Airbag Pilotensitze Funk CD Kass. Radio mit Wechsler - zus. Lautsprecher hinten - Thermomatten Fahrerhaus - Solaranlage - Dachfenster - Hebe Kippdach - Warmwasser Boiler - Heizung
Festbett hinten - Halb Dinette mit Couch - Akzentbeleuchtung - Einstiegsbeleuchtung
Fehrnseher mit Satantenne - großer Kühlschrank 135liter - Gefrierschrank extra - Backofen - Dunstabzug - Markise - Fahrradträger
info@verleih-wohnmobil.at
Gralla 56d
8430 - Gralla
00433452 75377
email: info@verleih-wohnmobil.at
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- standard : € 95.- per day
- season 1 : € 119.- per day
- season 2 : € 90.- per day
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Unsere Mietbedingungen
Führerschein:
Klasse B mindestens 2 Jahre alt, Mindestalter des Fahrers 21 Jahre.
Beim Ziehen von Wohnwagen oder Anhängern sind die höchstzulässigen Gewichte der jeweiligen Führerscheinklasse zu beachten!!! Aus Sicherheitsgründen darf das höchste zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge auf keinen Fall überschritten werden. Bei Überschreitung der Gewichte übernehmen wir keinerlei Haftung! Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Lenkern gefahren werden. Für jeden Lenker muss eine Kopie des Führerscheins hinterlegt werden.
Rauchverbot:
In unseren Mietfahrzeugen ist das Rauchen ausnahmslos verboten. Sollte dies missachtet werden, behalten wir uns vor die Kaution einzubehalten.
Versicherung:
Unsere Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Für die Vollkaskoversicherung gilt ein Selbstbehalt für den Mieter von EUR 1000,-- pro Schaden. Die Versicherung ist nur in EUROPA gültig. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen (im Innen- und Außenbereich), sind nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt und werden dem Mieter verrechnet. Ev. anfallende Strafmandate sind vom Mieter zu bezahlen. Schäden, die beim Rückwärtsfahren entstehen sind nie durch die Kaskoversicherung gedeckt.
Kaution/Bezahlung:
Bei Reservierung ist eine Anzahlung von min EUR 300,-- zu leisten. Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Mietantritt auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Die Kaution in Höhe von EUR 1000,-- kann entweder mit der Restmiete überwiesen werden oder bei Mietantritt in bar hinterlegt werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution nach Außenreinigung und technischer Durchsicht spätestens jedoch nach 3 Tagen zurückerstattet.
Preise:
Alle angegebenen Preise inkl. MWSt. Die Preise gelten pro Tag. Übernahme und Rückgabe werden zusammen als 1 Tag berechnet, falls in Summe 24 Stunden nicht überschritten werden. Nicht enthalten: Treibstoff, Maut, Reinigung und Campingplatzgebühren, Vertragsgebühren
Vertragsgebühren:
1% der Vertragssumme.
Storno/Rücktritt:
Storniert der Mieter den Auftrag kommen folgende Stornogebühren zur Anwendung:
bis 30 Tage vor Antritt der Miete 30 %
bis 14 Tage vor Antritt der Miete 55 %
ab dem 13. Tag bzw. bei Nichtabnahme 80 % der Miete.
Übergabepauschale:
Die Übergabepauschale in Höhe von EUR 85,-- enthält: genaue Einschulung (auf Wunsch inkl. kurzer Probefahrt), Endreinigung und Chemikalien für Wasser und WC. Pauschal EUR 28,-- für die Füllung der 11kg Gasflasche. Die Rückgabe des Fahrzeuges muss besenrein erfolgen, das WC muss entleert sein (Kosten für die WC-Entleerung EUR 100,--!!!).
Betankung:
Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben. Die Rückgabe hat ebenfalls vollgetankt zu erfolgen, andernfalls berechnen wir EUR 1,50 pro Liter Diesel.
Nutzung des Fahrzeuges:
Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter verpflichtet sich regelmäßig zu überprüfen, ob das Fahrzeug sich in verkehrssicherem Zustand befindet. Pro Tag sind 250 km frei. Mehrkilometer werden mit 0,30 EUR pro KM abgerechnet.
Das Fahrzeug darf nicht zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten (auch wenn diese nur nach Recht des jeweiligen Tatortes mit Strafe bedroht sind), zur Weitervermietung, für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen verwendet werden. Für alle Schäden die aus einer solchen Verwendung entstehen haftet ausschließlich der Mieter.
Mindestmietdauer:
Hauptsaison: 1 Woche, - weniger möglich, wenn man Restplätze bucht Übergabe: nach Vereinbarung außer Sonn- und Feiertag
Nebensaison: 3 Tage (Übernahme und Rückgabe nach Vereinbarung)
Rückgabe des Fahrzeuges:
Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug zum vereinbarten Termin dem Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe, die der Mieter zu vertreten hat, hat er für jeden angefangenen Tag den doppelten Tagsatz und den eventuell anfallenden Mietausfall zu bezahlen.
Reparaturen:
Vor allfälligen Reparaturen ist in jedem Fall mit uns Kontakt aufzunehmen. Von uns genehmigte Reparaturen werden nur gegen Vorlage einer detaillierten Rechnung mit Rechnungsadresse: Motorrad-Klinik Podlipnig e.U. , Gralla 56d, A-8430 Leibnitz und unter Berücksichtigung unserer UID-Nr. ATU 38778202 rückerstattet.
Unfälle, Diebstahl, Einbruch
Bei Unfall, Diebstahl, Einbruch oder andere Schäden, die durch Dritte verursacht werden ist in jedem Fall ein polizeiliches Protokoll aufzunehmen, und der Vermieter zu verständigen.
Auslandsfahrten:
Fahrten außerhalb der EU müssen vor Antritt der Reise schriftlich vereinbart werden. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Haustiere:
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter gestattet. Für Schäden, die durch das Haustier entstehen haftet der Mieter.
Haftungsauschluss für den Vermieter:
Wenn ein Mietfahrzeug vom Vermieter durch Verschulden Dritter nicht termingerecht bereitgestellt werden kann, so werden alle bisherige Zahlungen unverzüglich retourniert. Weitere Ansprüche gegen den Vermieter können nicht geltend gemacht werden.
Nebenabsprachen:
Alle Nebenabsprachen zu diesen Mietbedingungen gelten nur wenn Sie in schriftlicher Form getroffen werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit des übrigen Vertrages.
Gerichtsstand:
Für alle Streitfälle, die sich aus oder über diesen Vertrag ergeben, gilt Leibnitz als Gerichtsstand.
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