Sony HDR-FX1 incl. Akku, Ladegerät, Bedienungsanleitung, Anschlusskabel, Firewirekabel, Transportkoffer oder Portabrace Produktionstasche
Passend für die FX1 führen wir auch das Highgrade Raynox Fisheye HD-FXR180 Faktor 0, 24x
Der Preis beinhaltet eine Kameraversicherung mit einer SB von 250€ gültig in der BRD.
Die Kaution beträgt 200 €
Schauen Sie sich bei erento unsere weiteren Artikel an. Dort finden Sie unter anderem: Passende Steadicam Handyman 1000C oder Funkstrecken
Specify the starting date and return date.
1. Kommt der Vertragabschluss zustande gelten die aktuell gültigen Preislisten. Die Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 16%
1.1 Die Rechnung ist bei Abholung komplett zu bezahlen. Die Kaution beläuft sich auf 200 Euro. Bei Abholung muss der Mieter seinen Personalausweis vorlegen.
1.2 Die Mietzeitraum beläuft sich immer auf 24 Stunden, wobei nicht die wirkliche Abholzeit gilt, sondern die vereinbarte Abholzeit. Ein verspätetes Abholen des Mieters geht auch zu Lasten der Mietzeit des Mieters.
1.3 Wird die Kamera später als vereinbart abgegeben, verpflichtet sich der Mieter die zusätzlich anfallende Mietgebühr + 10% Verspätungsgebühr zu entrichten, diese kann ggn. von der Kaution abgezogen werden.
2. Die Geräte sind durch den Vermieter mit einem SB von 250 € versichert. Allein der Mieter ist für alle ausgeliehenen Geräte voll verantwortlich. Sollte der Schaden, z.B. wegen Grober Fahrlässigkeit, nicht von der Versicherung übernommen werden, verpflichtet sich der Mieter die Kosten für eine fachmänische Reparatur zu übernehmen. Ein Schaden aufgrund von Mietausfällen ist dann ebenfalls vom Mieter zu tragen. Bei einem Schaden, der von der Versicherung übernommen wird, verpflichtet sich der Mieter den SB in Höhe 250 Euro zu bezahlen.
2.1 Der Vermieter ist nicht haftbar für jeglichen wirtschaftlichen Ausfall auf Grund von Defekten an entliehenen Geräten, sowie das Nichtbeschaffen von gebuchten Geräten zu machen.
2.2 Eine Stornierung ist bis 2 Tage vor Abholung möglich. Hierbei ist jedoch ein halber Tagessatz des gesamten gebuchten Equipments vom Mieter zu zahlen. Bei nicht abgeholtem Equipment ist der Tagessatz in voller Höhe an den Mieter zu entrichten.
3. Der Vermieter ist verantwortlich, dem Mieter das zugesagte Equipment am Miettag zur Verfügung zu stellen. Sollte dies aufgrund von ihm nicht zu verschuldeten Umständen nicht möglich sein, ist der Vermieter hierfür nicht haftbar zu machen. Auch sonst ist eine Haftung völlig ausgeschlossen. Weitergehende Ersatzansprüche des Mieters sind völlig ausgeschlossen. Die Mietzeit wird in diesem Fall selbstverständlich nicht berechnet.
4. Weitere Abmachungen bedürfen der Schriftform. E@Mail ist hierbei ausreichend.
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