- Unser aufblasbarer Ausstellungs- Pavillon ist in wenigen Minuten aufgebaut und Einsatzbreit
- Ideal für Ausstellungen, Events und Messeauftritte
- Mit einer Grundfläche von unter 75 qm ist dieser Pavillon nicht genehmigungs- Pflichtig und kann ohne Probleme überall aufgebaut werden
- Der Pavillon besteht aus leichten Spinnaker Materialien in der Feuerschutzklasse (B1)
schwer Entflammbar
- Je nach Kundenwunsch können auch Maßgeschneiderte Pavillon in allen Größen erstellt werden
info@lobomob.de
Hagenauerstr. 30
42107 - Wuppertal
+49 (0) 202 3719 360
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Starten Sie einfach eine unverbindliche Anfrage für diesen Artikel und sprechen Sie anschließend mit unserem Fachpersonal. Wir beraten Sie gern und geben Ihnen die entsprechenden Tipps.
Es gelten unsere AGB´s
§ 1 Geltungsbereich
Für alle vertraglichen Leistungen gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen.
§ 2 Mietzeitraum
Im Falle eines vertraglich vereinbarten Aufbaus gilt der Zeitpunkt der vertragsgemäßen Nutzbarkeit durch den Mieter als Beginn des Mietzeitraumes. Im Falle der reinen Vermietung gilt die Anlieferung/Abholung als Mietbeginn/Mietende. Bei Abholung des Mietgegenstandes durch den Mieter gilt der Zeitpunkt der Abholung als Mietbeginn und die Rückgabe als Mietende.
§ 3 Kaution
Die vereinbarte Kautionssumme ist spätestens drei Werktage vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters einzuzahlen. Bei Nichtzahlung innerhalb der Frist, wird der Vermieter von seiner Lieferpflicht sowie einer eventuellen Pflicht zum Aufbau frei. Die Zahlungsverpflichtung des Mieters bleibt davon unberührt.
Nach Feststellung eines mangefreien und vollständigen Zustands der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit, wird die Kaution binnen Wochenfrist ab Mietzeitende zurück überwiesen.
§ 4 Vertragsschluss
Telefonische und elektronische Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie: Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte gelten, sofern nicht anders vereinbart, annähernd. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe und Form sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Technische Änderungen behält sich der Vermieter vor. Die Eigentums- Urheberrechte für sämtliche Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Kataloginhalte sowie andere Verkaufs- und Werbematerialien liegen ausschließlich beim Vermieter. Sie dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung für eigene oder andere Zwecke verwendet oder herangezogen werden.
§ 5 Lieferung
Wird die Vermietung durch höhere Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Mangel an Roh und Betriebsstoffen, sowie ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten des Vermieters – unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird der Vermieter von seiner Leistung frei.
Auch im Falle der Nichtlieferung oder ungenügenden Belieferung durch Lieferanten des Vermieters wird dieser von seiner Lieferverpflichtungen frei, wenn er die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung getroffen hat.
Der Mieter ist in diesen Fällen unverzüglich zu unterrichten. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Mieters werden unverzüglich erstattet.
Der Vermieter verpflichtet sich, in diesen Fall etwaige Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Käufer abzutreten.
§ 6 Reklamation / Mangelrüge
Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Mietgegenstände können nur unverzüglich nach Übergabe der Mietgegenstände bzw. unverzüglich nach dem Aufbau geltend gemacht werden.
Dem Vermieter ist in diesem Fall eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
§ 7 Aufbau durch den Mieter
Vor dem Aufbau und der Benutzung der von uns gelieferten Mietgegenstände ist die beigefügte Information und Anleitung für Aufbau, Montage, Standort und Benutzung zu lesen bzw. anzuschauen und dauerhaft zu befolgen.
Ggf. beigefügte Benutzungsbedingungen und Hinweise in Form von Schildern, Tafeln, Aufklebern oder Markierungen sind ordnungsgemäß anzubringen.
Der Mieter haftet für Sach- und Personenschäden durch fehlerhaften oder unsachgemäßen Auf- bzw. Abbau.
§ 8 Verkehrssicherungspflicht
Die Aufsichtspflicht bzw. Verkehrssicherungspflicht sowie Haftung für Schäden und Personenverletzung durch unsachgemäßen Gebrauch übernimmt während der Zeit der vertragsgemäßen Nutzung alleine der Mieter.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu begleichen. Entsprechendes gilt für Rechnungen über Auf- und Abbauleistungen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir den gesetzlichen Verzugszins.
Der Mieter ist nicht zu Teilleistungen berechtigt.
In unserem Ermessen behalten wir uns die Lieferung gegen Vorkasse, Nachname, oder andere Zahlungsnachweise vor.
§ 10 Schäden an den Mietgegenständen
Die gelieferten Mietgegenstände werden frei von Mängeln mit vollständigem Aufbaumaterial und Gebläse geliefert. Abweichungen hiervon sind schriftlich zu dokumentieren und von den Vertragsparteien zu unterzeichnen.
Bei Rücknahme der Mietgegenstände erfolgt eine Kontrolle auf Schäden und Vollständigkeit. Hierzu hat der Mieter anwesend zu sein oder eine vertretungsberechtigte Person am Abbau- bzw. Übergabeort bereit zu halten.
Ist von Seiten des Mieters bei Abbau bzw. Rückname solches nicht gegeben, sind etwaige Schäden und Fehlteile durch den Vermieter zu dokumentieren. Sie gelten dann durch den Mieter als zugestanden.
Für Schäden durch grob fahrlässiges Handeln haftet neben dem Verursacher auch der Mieter.
Fehlteile oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
§ 11 Information
Personenbezogene Daten werden, soweit geschäftsmäßig notwendig, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen von uns gespeichert und verarbeitet.
§ 12 Rücktritt durch den Mieter
Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Vertrage zurück, werden 100 % des vereinbarten Mietpreises erhoben. Dies gilt nur dann, wenn eine anderweitige Vermietung nicht möglich war. Ist eine anderweitige Vermietung im vereinbarten Mietzeitraum zu geringerem Mietpreis möglich, so ist der Differenzbetrag durch den Mieter als Schadensersatz zu zahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
§ 13 Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist im Preis nicht enthalten. Sie ist ggf. durch den Mieter abzuschließen.
§ 14 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Wuppertal.
§ 15 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
- Auf- und Abbau gegen Aufpreis
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