Specify the starting date and return date.
Vermietbedingungen für Zelte: Das Aufstellen des Zeltes ist durch den Mieter ab einer Zeltgröße von 75 qm dem örtlichen Bauaufsichtsamt anzuzeigen.
Die tragende Konstruktion des Zeltes kann auf Grund der statischen Auslegung keine dauernde Last aufnehmen. Sonstige Anhängelasten bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
Das Zelt ist ohne Schneelast ausgelegt. Eventuell anfallender Schnee muss durch den Mieter vom Dach geräumt werden.
Zur Befestigung der Zelte müssen ca. 1,00 m lange Nägel im Erdreich verankert werden. Für eventuelle Schäden und Folgeschäden an Medienleitung, über deren Existenz der Vermieter nicht unterrichtet wurde, ist der Mieter verantwortlich.
Der Mieter hat für ausreichende Baufreiheit, Zufahrts- und Parkmöglichkeit für LKW zu sorgen. Das Vorliegende Angebot basiert auf der Annahme eines ebenen Baugrund für das Zelt.