Seitenhöhe 2, 25 m, Seitenplanen grau-weiß gestreift, wahlweise mit Fenster und Apsisanbau.
Wir vermieten auch Kühlwagen, Kühltruhen + -Schränke, Garnituren, Steh-Tische, Schirme, Gläser, Lichterketten und weiteres Zubehör
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise unter folgenden Voraussetzungen:
a) einer einmaligen Benutzung der zur Verfügung gestellten Mietgegenstände,
b) der Bereitstellung von mindestens vier Hilfskräften zum Zeltauf- und -abbau,
c) der Vermieter ist berechtigt, ein Zelt erst drei Tage nach der vereinbarten Nutzungsdauer abzubauen (z.B. bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen),
d) dem Mieter ist es untersagt, ein Zelt selbst auf-, bzw. abzubauen,
e) in den Zelten dürfen keine warmen, bzw. heißen Speisen zubereitet werden (Kochen, Backen, Grillen, usw.),
f) der Mieter ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Zu- und Abfahrt, Stromzufuhr und sichere und ebene Stellflächen mit mindestens einem Meter Spielraum auf jeder Seite, bei Hüpfburg- und Tragluftzeltaufstellung zusätzlich für gereinigte, nicht scharfkantige Bodenbeläge (Schotter, Kies usw.) Sorge zu tragen,
g) auf einer Hüpfburg dürfen sich maximal zwölf Kinder gleichzeitig aufhalten.
2. Bei Nichteinhaltung der unter Punkt 1. beschriebenen Voraussetzungen ergeben sich Preisänderungen:
a) je weiteren Nutzungstag werden bei Zelten, Zelt- und Getränkezubehör 20%, bei Hüpfburgen 100% des vereinbarten Mietpreises zusätzlich berechnet,
b) bei fehlenden Hilfskräften werden für eigene Helfer pro Stunde und Helfer 20,-- € netto (incl. Zeitaufwand für An- und Abfahrt) berechnet,
c) die Geltendmachung weiterer Mehrkosten behält sich der Vermieter vor.
3. Bis spätestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu zahlen. Wird die Vereinbarung durch den Mieter innerhalb der letzten 14 Tage vor der vereinbarten Bereitstellung der Gegenstände gekündigt, steht dem Vermieter ein pauschaler Ersatzanspruch in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu. Es bleibt dem Mieter vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und sauber und unbeschädigt zurückzugeben. Plakate an Zeltplanen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters angebracht werden, weiterhin ist es untersagt, an Tischen, Bänken, usw. Klammern od. ähnl. anzubringen. Die Kosten bei fehlender Reinigung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Beschädigte oder gar fehlende Mietgegenstände sind zu ersetzen. Die Entscheidung, ob ein Mietgegenstand repariert oder ersetzt wird, obliegt dem Vermieter. Er hat die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvollste Lösung zu wählen. Der Vermieter ist berechtigt, weitergehenden Schadensersatz (Verdienstausfall, Schadensersatzansprüche Dritter, usw.) geltend zu machen.
5. Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einem ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand. Hiervon hat sich der Mieter zu überzeugen. Die Beweislast für behauptete Mängel trägt der Mieter.
6. Der Vermieter übernimmt keine weitere Haftung für Schäden, die aus der Benutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Mietgegenstände verursacht werden. Der Mieter ist verpflichtet, diese Risiken durch eigene Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen abzusichern. Im Übrigen wird die Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
7. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (incl. Allgemeine Geschäftsbestimmungen) unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche ersetzen, die den wirksamen in ihrem Sinn möglichst nahe kommen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Gießen.
- Lieferkosten: bis 30 Km = 2.00 € pro Km (einfache Wegstrecke), ab 30 Km zuzügl. Zeitaufwand
Hire company:
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