Der Extron IN1508 ist ein A/V-Präsentationsmedien-Umschalter mit acht Eingängen, der eine Vielzahl unterschiedlicher Videosignale verarbeitet, skaliert und mit einer wählbaren Auflösung ausgibt. Für alle Eingangsquellen steht eine Audio-Umschaltung mit jeweils individueller Verstärkung/Dämpfung zur Verfügung. Darüber hinaus bietet der IN1508 verschiedene komfortable und nützliche Merkmale, wie z. B. nahtloses Umschalten, PIP (Picturein-Picture), On-Screen-Anzeige und mehrere Steuermethoden (Vorderes Bedienfeld, IRFernsteuerung und RS-232).
Eigenschaften
- Integriert Video-, HDTV-, DVI-D- und Computerquellen in Präsentationssysteme inklusive Audio-Umschaltung
- RGB-, HDTV- und Videoskalierung
- PIP Picture-in-Picture-Modus
- Nahtlose Umschaltung
- On-Screen-Anzeige
Specify the starting date and return date.
Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern.
Für Verluste und Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer und Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder dessen Beauftragte.
Der Vermieter gewährleistet dem Mieter den technisch funktionsfähigen Zustand der Anlagen. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Anlagen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens des Vermieters.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, so trägt der Mieter die Kosten wie folgt:
30 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 10% der vereinbarten Gage/Miete.
14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 20% der vereinbarten Gage/Miete.
7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 35% der vereinbarten Gage/Miete.
weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der vereinbarten Gage/Miete.