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Panasonic WJ-MX12 Videomischpult

Professioneller 2 Kanal Videomischer more text

location:
Dresden DE-01237
price (in EUR )
 
hour: 15.00
1 day: 50.00
1 week: 175.00
Panasonic WJ-MX12 Videomixer

digitaler Videobildmischer
2Quellen als Composite -
oder S-Video anschließbar
Zusatzeingang Kamera

Farbkorrektur
Tonmischung
Auf und Abblendfunktion
Effekte: Mosaik, Gemälde,
Stroboskopeffekt, Negativ
2 parallele Vorschauausgänge
Eingebauter Bild-Synchronisierer
17 Überblendmuster und freie Positionswahl
Automatisches Überblenden/Mischen

Lieferumfang:
Panasonic WJ-MX12
vollständige Bedienungsanleitung
Transportcase
Specify the starting date and return date.
Mon 10h - 18h
Tue 10h - 18h
Wed 10h - 18h
Thu 10h - 18h
Fri 10h - 18h
Sat geschlossen
Sun geschlossen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters

1. Gegenstand
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen 18 Paragraphen und regeln die Vermietung, den Aufbau und Betrieb technischer Anlagen, insbesondere Beschallungs- und Beleuchtungsanlagen, Bühnen etc.

2. Allgemeines
Vermietung und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Mit Erteilung von Vermietaufträgen erkennt der Mieter diese AGB an und bestätigt mit seiner Unterschrift bei Entgegennahme der Lieferung oder Leistung ausdrücklich, mit diesen in vollem Umfang einverstanden zu sein. Etwaigen Mietbedingungen des Mieters wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluß nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.

3. Mietzeit
Für die Vermietung unserer Geräte mit Zubehör werden die in der Mietgebührliste aufgeführten Preise berechnet. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung ab Lager und endet mit dem, im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung in das Lager. Die Mietzeit innerhalb eines Tages wird von uns als Tagespreis abgerechnet. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vereinbarte Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet.

4. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters und wird vom Vermieter nach optimalen Gesichtspunkten ausgewählt. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung durch den Mieter oder sobald der Vermieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Die Transportzeit gilt als Mietzeit.

5. Übergabe oder Aufbau des Mietgegenstandes
Holt der Kunde den Mietgegenstand ab, hat er sich von dessen äußerlich und technisch einwandfreiem Zustand zu überzeugen. Anzahl und Art der Geräte mit Zubehör sind in dem Lieferschein, der dem Kunden bei Übergabe ausgehändigt wird, festzuhalten. Wird der Mietgegenstand von uns an den Kunden geliefert und aufgebaut, hat der Kunde nach Beendigung des Aufbaus auf dem Lieferschein Anzahl und Art, einwandfreien Zustand und einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Geräte mit Zubehör zu bestätigen. Etwaige Beanstandungen, sind im Lieferschein schriftlich zu vermerken.

6. Betrieb des Mietgegenstandes
Soweit der Kunde den Mietgegenstand selbst betreibt, wird er auf Wunsch durch uns in geeigneter Weise (z.B. Aushändigung einer Bedienungsanleitung, mündliche Einweisung durch unser Fachpersonal) in den Betrieb eingewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, die Bedienungsanleitung und Anweisungen unserer Mitarbeiter einzuhalten. Jede Abweichung muss zuvor mit uns abgestimmt werden. Bei Unklarheiten ist der Mieter verpflichtet, sich an unser Fachpersonal zu wenden. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Die Geräte sind nur in den dazu bereitgestellten Transportkisten zu transportieren. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Eine Untervermietung der Geräte ohne unsere Zustimmung ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen, und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte. Wird der Mietgegenstand für den Kunden durch uns betrieben, darf der Kunde ohne Zustimmung unseres Personals die Geräte nicht eigenmächtig abbauen, umstellen, in oder außer Betrieb setzen oder in deren Betrieb eingreifen. Das Recht des Kunden, von uns einen dem Vertrag entsprechenden Betrieb zu verlangen, bleibt unberührt. Jede Störung des Betriebs oder jeder Ausfall des Mietgegenstandes ist uns unverzüglich zu melden. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Fehler selbst oder durch Dritte zu beheben. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Beseitigung des Fehlers einzuräumen. Geraten wir mit der Beseitigung eines Fehlers, der die Tauglichkeit der Anlage zu dem vertragsgemäßem Gebrauch aufhebt oder mindert, oder mit der Herstellung einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft des Mietgegenstandes in Verzug, ist der Kunde auch dann nicht berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen. Seine übrigen gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

7. Haftung des Mieters
Der Mieter bestätigt bei Auslieferung / Erhalt der Geräte mit seiner Unterschrift, diese Geräte in ordnungsgemäßem Zustand übernommen zu haben. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Geräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen, mit Ausnahme der Schäden, die sich durch normale Abnutzung ergeben. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat.

8. Versicherung
Der Vermieter kann die Mietsache zu Gunsten des Mieters gegen Beschädigung über die eigene Elektronik-Versicherung mitversichern, jedoch nicht gegen Schäden, die durch Nachlässigkeit oder falschen Gebrauch oder unter Einsatz / Verbindung mit Fremdgeräten seitens des Mieters entstehen. Die Kosten der Geräteversicherung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Selbstbeteiligung des Mieters beträgt pro Schadensfall und Gerät 1.000,- EUR. Der Diebstahl ist grundsätzlich nicht mitversichert. Soweit der Mieter die Mietsache selber versichert, kann der Vermieter einen Nachweis fordern.

9. Obhutspflicht des Mieters / des Kunden
Der Mieter ist verpflichtet, bei jeder Beschädigung oder jedem Abhandenkommen des Mietgegenstandes oder dessen Teilen oder Zubehör den Sachverhalt so genau wie möglich festzustellen und schriftlich festzuhalten. Insbesondere sind Ort, Zeit, Ursache und gegebenenfalls Urheber des Schadens anzugeben. Bei Verdacht von Straftaten ist unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu unterrichten. Der Mieter hat uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns alle ihm bekannten Umstände mitzuteilen. Der Mieter ist ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, Dritten den Mietgegenstand ganz oder teilweise zu überlassen oder ihnen einen eigenmächtigen Zugriff auf den Mietgegenstand zu gestatten. Wird der Mietgegenstand mit unserer Zustimmung vom Mieter an Dritte weitervermietet, so haftet der Mieter für die Weitergabe und Erfüllung der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen.

10. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur zum Zeitpunkt der Auslieferung bzw. des Gefahrenübergangs. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden, z.B. durch Abschalten der Geräte, gering zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel der Mietgeräte uns sofort über die Büroadresse, außerhalb der Öffnungszeiten über den technischen Notdienst anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dem Vermieter ist alsdann eine angemessene Frist für eine Mangelbeseitigung oder gleichartige Ersatzlieferung einzuräumen. Der Kunde kann die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung des vereinbarten Leistungsentgeltes (Minderung) nur verlangen, wenn die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung von uns abgelehnt wird oder von uns nicht in angemessener Frist erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Kunden umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Für eventuelle Schäden, die dem Kunden beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nicht. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatz nur auf den Gerätemietpreis des schadhaften Gerätes. Weitere darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

11. Rechte Dritter
Der Kunde hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind sowie den Mietausfall der Geräte bis zur Sicherstellung.

12. Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand und Zubehör in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Hat der Kunde den Mietgegenstand selbst abgeholt und aufgebaut, ist er verpflichtet, diesen am vereinbarten Rückgabetag ordnungsgemäß transportgesichert und verpackt auf seine Kosten zurück zu transportieren und innerhalb unserer Geschäftszeit bis 12.00 Uhr zurückzugeben. Etwaige Schäden sind uns unaufgefordert mitzuteilen. Ist der Mietgegenstand von uns angeliefert und aufgebaut worden, hat uns der Kunde am vereinbarten Rückgabetag den Abbau und den Abtransport der Geräte termingerecht zu ermöglichen. Vor dem Abbau wird der Mietgegenstand von uns auf etwaige Schäden untersucht. Sofern bei der Rückgabe oder Rückholung der Mietgegenstände der Kunde unsere Überprüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollständigkeit der Rücklieferung nicht abwarten kann oder bei der Rückholung nicht anwesend ist, erfolgt unsere Entgegennahme ausschließlich unter Vorbehalt einer Nachprüfung. Die Nachweispflicht aus daraus entstehenden Streitigkeiten obliegt dann allein beim Kunden. Gibt der Kunde bei Beendigung der Mietzeit den Mietgegenstand mit Zubehör nicht oder nicht vollständig zurück sind wir berechtigt, bis zur Rückgabe den vereinbarten Mietzins nachzufordern. Die Geltungmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde ungeachtet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Sofern wir eine Mietkaution zur Abdeckung unserer etwaigen Forderungen erheben, sind wir berechtigt, diese im Falle eines Schadens oder unvollständiger oder verspäteter Rückgabe der Mietsache zurückzuhalten und einzulösen. Dieses entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur weiteren Einhaltung dieser AGB.

13. Bereitstellung und Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus, vom Vermieter zu vertretenden Umständen unmöglich, und ist eine Verschiebung des Beginns der Mietzeit für den Kunden nachweislich ohne Interesse, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Geltungmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen etc. berechtigen den Vermieter - unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden - vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

14. Mietdauer, Beendigung des Mietvertrages
Der Vertrag ist für beide Seiten während der vereinbarten Mietzeit - vorbehaltlich des Rechts zur außergewöhnlichen Kündigung - unkündbar. Gibt der Mieter die Anlage oder Teile davon vor Ablauf der Mietzeit zurück, stellt die Rücknahme der Geräte durch uns keine Aufhebung des Mietvertrages dar. Der Mieter bleibt zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet. Überlässt der Kunde den Mietgegenstand ohne unsere Zustimmung Dritten, betreibt er den Mietgegenstand nicht sachgerecht oder gefährdet er den Mietgegenstand durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Pflichten, sind wir nach vorangegangener fruchtloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zum Einzug der Geräte berechtigt. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages ist ausgeschlossen.

15. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis bei Abholung oder Lieferung der Mietgeräte fällig. Wir sind berechtigt, zum Schutze der Lieferbereitstellung Vorauszahlungen bishin zur Höhe des vollen Mietbetrages zu verlangen. Bei Überschreitung des Fälligkeitdatums unserer Rechnungen von mehr als 5 Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Mieter kann gegen unsere Forderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Der Mieter ermächtigt uns, im Falle einer Vertragsverletzung seinerseits, unwiderruflich die gemieteten Geräte jederzeit zurückzunehmen und verzichtet insoweit auf eine Ausübung des eventuellen Hausrechts.

16. Preise
Die jeweils gültige Preisliste des Vermieters sind ein wesentlicher Bestandteil der Miet- und Lieferbedingungen. Sämtliche Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders ausgewiesen, ab Verleihlager und exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abbildungen, Texte und technische Informationen sind unverbindlich. Die Angebote des Vermieters erfolgen freibleibend. Eine Zwischenvermietung bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung behalten wir uns vor.

17. Stornierungen / Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, muß eine Rücktrittserklärung spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Termin beim Vermieter eingegangen sein. Bei fristgerechtem Eingang der Stornierung entstehen dem Mieter keine Kosten. Erfolgt sie jedoch verspätet, betragen die fälligen Stornierungskosten: 30-20 Tage vor Mietbeginn 25% vom vereinbarten Mietzins, 19-10 Tage vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietzins, 9-4 Tage vor Mietbeginn 75% vom vereinbarten Mietzins. Erfolgt ein Rücktritt nach den vorab genannten Fristen, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter jeden in Anspruch genommen Miettag voll, und für restlichen offen stehende Miettage ohne Nachweis eines Schadens 50% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Es sei denn, der Vermieter befindet sich im Lieferverzug.

18. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch in seinem allgemeinen Gerichtsstand oder bei dem Gericht bei dem er Klage gegen uns erhoben hat, zu verklagen.

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rental supplier since: 25.02.2008
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