GLP YPOC 250 COLOR Washlight 2St. Verfügbar.
GLP Ypoc Color - Farbvielfalt mit geräuscharmer Technik!
Der Ypoc Color bietet wie der Ypoc Basic Color eine für seine Klasse enorme Lichtstärke, die aus seiner Ausstattung mit einer 250-Watt- Entladungslampe, einerParabolspiegeloptik und der eingesetzten 150-mm-Fresnellinse entsteht.
Im Gegensatz zum Ypoc Basic Color kommt beim Ypoc Color eine leistungsfähige CMY-Farbmischeinheit in Verbindung mit einem separaten Farbrad zum Einsatz. Beamshape, Frostfilter, Shutter und Dimmer ergänzen die Möglichkeiten des Moving Heads. Das besonders geräuscharme, regulierbare Belüftungssystem lässt auch einen Einsatz in geräuschsensiblen Umgebungen zu.
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AGB Verleih von Miet- Anlagen bei discotechnik.com
Die genannten Mietpreise verstehen sich inklusive 19% MWST für eine minimale Mietdauer von 24 Stunden solange keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Gemietete Gegenstände sind beim discotechnik.com abzuholen. Der Abholer muss sich bei der Abholung durch einen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muss er dem Lieferer eine Vollmacht übergeben. Die Gefahr über die gemieteten Gegenstände geht bei Übergabe des Lieferers an den Transporteur auf den Vertragspartner über.
Bei Erstkunden und wenn der Lieferer es für nötig hält, behält sich der Lieferer vor, eine Kaution für seine Anlage/Geräte zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert der Anlage.
Die Firma discotechnik.com behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.
Bei Wiederholung behält sich der Vermieter vor, einen Unkostenbeitrag zu verrechnen.
Alle Geräte befinden sich in einem technisch einwandfreien Zustand und werden vom Lieferer auch so zurückerwartet. Die Geräte werden nach Rückgabe innerhalb von max. fünf Tagen von discotechnik.com auf einwandfreie Funktion überprüft. Innerhalb dieser Zeit behält sich discotechnik.com ein Einspruchsrecht vor. Der Mieter verpflichtet sich die Geräte auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen gehen zu Lasten des Mieters.
Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin. Sollte der Kunde die ausgemachte Mietzeit überschreiten verlängert sich der Mietvertrag automatisch um 24 Stunden. Sollten dem Lieferer aufgrund dieser Überschreitung Ausfälle entstehen, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Der Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden, die beim Gebrauch der Mietsache an dieser oder bei Dritten entstehen. Der Mieter trägt die Kosten für Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung oder unsachgemäßer Handhabung erforderlich werden. Beschädigungen an der Mietsache sind dem Lieferer unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter unternimmt keine eigenen Reparaturversuche.
Geht die Mietsache verloren, gestohlen, wird unbrauchbar oder ist auf eine andere Art nicht mehr zur Vermietung geeignet, haftet der Mieter in vollem Umfang für die Beseitigung des Schadens.
Der Mieter hat gegebenenfalls eine Versicherung für das Mietmaterial, während der Mietdauer und des Transportes abzuschließen.
Der Vertragspartner darf den Mietgegenstand nur ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss ihn vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und dem Lieferer sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (z.B. durch Pfändung).
Der Lieferer haftet nicht für Umsatzverluste oder sonstige Einbußen, die auf mangelnde Funktion oder Ausfall eines Gegenstandes zurückzuführen sind. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen, verpflichtet sich der Lieferer, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen.
Der Mieter schafft die Vorraussetzungen zum Betrieb der ausgeliehenen Geräte. Der Mieter haftet für die Sicherheit der Stromanschlüsse bis zum Übergabepunkt. Dies gilt auch für die Lastpunkte bei hängenden Aufbauten und die Stabilität der verwendeten Bühnenaufbauten. Der Mietpreis wird auch fällig sollten diese Vorraussetzungen nicht bestehen.
Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Mieter. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Mieter für die Beaufsichtigung der gemieteten Gegenstände zu sorgen.
Der Veranstalter / Auftraggeber haftet für die Sicherheit während der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für durch Gewalteinwirkung seitens der Besucher entstandene Schäden.
Alle anfallenden Steuern und Abgaben, GEMA Gebühren u. ä. trägt der Vertragspartner, diese können vom Vertragspartner unter www.gema.de eingesehen werden. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine sonst wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigung hat der Veranstalter zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.
Teilnichtigkeit:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Im Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen, in Grenzen des AGB Gesetzes, soweit diese Geltung haben sollte, soweit wie möglich entspricht.
Gerichtsstand, Erfüllungsort ist Oerlinghausen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Detmold. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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